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AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern.

(2) Wir verkaufen nur an Unternehmer. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Datenschutzhinweis: Zur Vertragsabwicklung ist es erforderlich, personenbezogene Daten, wie den Namen, die Adresse, E-Mailadresse, ggf. Geburtsdatum und Bankverbindung etc. anzugeben. Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, diese Daten auch zu Werbezwecken für gleiche oder ähnliche Ware zu nutzen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten für die Vertragsdurchführung und bei Unternehmern zusätzlich für Marketingzwecke für gleiche oder ähnliche Ware verwendet werden dürfen. Dabei werden Daten nur in erforderlichem Umfang an Kooperationspartner/Dritte herausgegeben, etwa wenn der Kunde die Durchführung eines Leasinggeschäftes wünscht an die Leasinggesellschaft, im Einzelfall zur Bonitätsprüfung und zwecks Warenversand an den Transporteur. Der Kunde kann darüber jederzeit Auskunft verlangen. Der Kunde kann jederzeit Berichtigung und Übertragung seiner bei uns über ihn gespeicherten Daten verlangen. Er kann im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen Löschung seiner Daten verlangen. Die Behandlung und Nutzung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde hat das jederzeitige Recht, die Zustimmung zur Verwendung der Daten mit Wirkung für die Zukunft per Briefpost, Fax oder E-Mail (an info@fusspflege.com) zu widerrufen. Weitere Hinweise: www.fusspflege.com/datenschutz.

(5) Mit Erscheinen dieses Kataloges werden alle früher verlangten Preise, auch diejenigen aus Sonderwerbungen, ungültig. Dies gilt nicht, wenn wir bereits ein Vertragsangebot verbindlich angenommen haben.Mit Erscheinen dieses Kataloges werden alle früher verlangten Preise, auch diejenigen aus Sonderwerbungen, ungültig. Dies gilt nicht, wenn wir bereits ein Vertragsangebot verbindlich angenommen haben.


§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Auftragserteilung 

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen aufgrund gesetzlicher Forderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

(2) Mit der Bestellung einer Ware / eines Werkes erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben / den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder in Textform durch Auslieferung der Ware an den Kunden bzw. Übergabe bzw. Ausführung des Werkes erklärt werden. Im Onlinehandel sind wir berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Werktagen anzunehmen.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


§ 3 Lieferzeit – Lieferverzögerung 

(1) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir als Lieferer die Verzögerung zu vertreten haben.

(2) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir sobald wie möglich mit.

(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

(4) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.


§ 4 Eigentumsvorbehalt und Wartung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, es sei denn, er hat einen Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen oder es handelt sich um geschuldete Gewährleistung. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(3) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.

(5) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.


§ 5 Preise 

(1) Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und gelten mangels anderer Vereinbarung ab Werk und zwar ohne Fracht- und Versandkosten, Verpackung und Versicherung. Zusätzlich anfallende Zölle und Zollbehandlungskosten trägt bei Lieferungen ins Ausland der Kunde. Unser Katalog stellt noch keine verbindlichen Angebote dar. Die in unserem Katalog angegebenen Preise sind unverbindlich. Es gelten die beim Vertragsabschluss gültigen Preise, die erst mit unserem Angebot nach ihrer Anfrage mitgeteilt werden. Dies unbeschadet der weiteren Regelungen unter diesem Abschnitt (§ 5 AGB).

(2) Der Mindestbestellwert beträgt € 50,00 netto. Liegt der Bestellwert darunter, erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 15,00. Bei Paketlieferungen bis Bestellwert € 150,00 netto berechnen wir für Verpackung und Transport eine Pauschale von € 5,95. Bis Bestellwert von € 100,00 netto in unserem BAEHR-Onlineshop berechnen wir für Verpackung und Transport eine Pauschale von € 5,50. Bei einem höheren Bestellwert liefern wir portofrei. Bei Speditionslieferungen erheben wir eine Pauschale von € 79,00 (unabhängig vom Warenwert) bis Bordsteinkante. Bei Warenlieferungen von großen Einrichtungsgegenständen durch eine Spedition bis an die Verwendungsstelle der Aufstellung im Zwei-Mann-Handling erheben wir, soweit Anlieferung möglich, eine Versandkostenpauschale von € 255,00 unabhängig vom Bestellwert. Nicht enthalten ist die Möbelmontage (Hygienezeile, Theken) sowie die Aufstellung spezieller Autoklaven. Dies erfolgt durch die Herstellerfirma selbst. Bei Auslandslieferungen werden die Verpackungs- und Versandkosten zu Selbstkosten berechnet.

(3) Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder Ausgaben erhöht oder neu eingeführt, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an vier Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als vier Monate andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung/Lieferung eingetretene Kostensteigerungen einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer) durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.

(4) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.


§ 6 Zahlungsbedingungen – Skonto – Ratenzahlung – Aufrechnung 

(1) Der Kunde hat folgende Möglichkeiten die Zahlungen vorzunehmen: Barzahlung, Überweisung, Vorauskasse, SEPA-Lastschrift, Nachnahme. Für Bestellungen über den BAEHR-Onlineshop besteht außerdem auch die Möglichkeit einer Bezahlung durch Pay-Pal, SOFORT ÜBERWEISUNG, Kreditkarte (Visa- und Mastercard). Anfallende Gebühren hierdurch gehen zu Lasten des Kunden. Bei einem Rechnungswert bis netto € 30,00 ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Rechnungen über € 30,00 netto sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu bezahlen. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn keine Zahlungsrückstände vorliegen. Bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung und bei Vorauskasse gewähren wir 3 % Skonto. Bücher sind aufgrund der Buchpreisbindung weder rabattier- noch skontierfähig. Bei Reparaturen und Ersatzteilen ist ein Skontoabzug ausgeschlossen. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse.

(2) Wir sind berechtigt, eine angemessene Abschlagszahlung zu fordern, soweit die Forderung nicht anderweitig ausreichend gesichert ist. Dies gilt nicht nur bei in sich geschlossenen Teilleistungen.

(3) Ratenzahlungen sind nur nach Vereinbarung gegen entsprechenden Teilzahlungszuschlag und Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung möglich. Das Bankeinzugsverfahren gilt während der Ratenlaufzeit auch für alle anderen Rechnungen. Bei Vereinbarung von Ratenzahlung wird der jeweilige noch offenstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 8 Tage in Rückstand gerät.

(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Kommt der Kunde in Verzug sind wir berechtigt, Warenlieferungen für den Kunden und sonstige Leistungen, wie z. B. Wartungen, bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.


§ 7 Gefahrübergang – Versand – Abnahmeverweigerung 

(1)Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 

(3) Bei Nichtabnahme bestellter Waren sind wir berechtigt, unter Verzicht auf die Erfüllung des Vertrages nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Schadensersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.


§ 8 Erfüllungsort und Gefahrübergang bei Warenrücknahme 

(1) Nehmen wir aus Kulanz Ware zurück, ist Erfüllungsort und Gefahrübergang an unserem Geschäftssitz. Wir beauftragen für die Rückholung der Ware, zu üblichen und angemessenen Preisen, ein Transport-/ Speditionsunternehmen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden wird die Ware zu üblichen und angemessenen Preisen gegen Verlust und Beschädigung versichert.

(2) Nehmen wir Ware im Rahmen eines berechtigten Nacherfüllungs-/Rücktrittsbegehrens bzw. Gewährleistungsbegehrens zurück, ist im unternehmerischen Verkehr Erfüllungsort und Gefahrübergang an unserem Geschäftssitz. Wir beauftragen für die Rückholung der Ware, zu üblichen und angemessenen Preisen, ein Transport-/ Speditionsunternehmen. Die Kosten für die Rücksendung hat der unternehmerische Kunde zu tragen. Dem Kunden steht es frei, ein anderes geeignetes Transport-/ Speditionsunternehmen zu benennen, die Parteien einigen sich dann im Zweifel auf das günstigere Angebot für die Rückübersendung der Ware. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden wird die Ware zu üblichen und angemessenen Preisen gegen Verlust und Beschädigung versichert.


§ 9 Gewährleistung – Rügepflichten 

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

(2) Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung. 

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 

(4) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig oder vorsätzlich verursacht haben und auch nicht bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden. 

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes. 

(6) Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; fehlerhafte Inbetriebsetzung, Gebrauch oder Bedienung durch den Kunden oder Dritte; natürliche Abnutzung; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung; nicht ordnungsgemäße Wartung; ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmittel; chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.

(7) Es gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Diese ergibt sich aus der Gebrauchsanweisung, den technischen Daten und/oder dem Beipackzettel. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(8) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

(9) Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(10) Unberührt von den vorstehenden Absätzen bleiben Rückgriffsansprüche eines Unternehmers (Lieferregress) nach den Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB. 

(11) Bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist unsererseits.


§ 10 Haftungsbeschränkungen 

(1) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware / des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware/ Abnahme des Werkes. 

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 


§ 11 Leihware 

(1) Bei Überlassung von Leih-/Mietgeräten, zu der wir nicht verpflichtet sind, wird außer den Versandkosten auch ein angemessenes Entgelt berechnet. Dieses ist sofort nach Erhalt des Gerätes/Ware netto zu entrichten.

(2) Die Rücksendung der Leihware muss spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der eigenen Ware frei erfolgen. Wird die Rücksendung um mehr als eine Woche verzögert, so wird ein zusätzliches Entgelt von € 5,00 pro Kalendertag erhoben. Wir behalten uns das Recht vor, für beschädigte oder unbrauchbare Leihware die notwendigen Reparaturen zu berechnen.


§ 12 Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, unseren Vertragspartner auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


§ 13 Entsorgung von Elektrogeräten 

Unser Kunde ist verpflichtet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Elektrogeräte auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Für den Fall der Weitergabe hat er eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.