
Leider geht es nicht ohne. Der Behandlungsvertrag sollte ein Muss sein vor jeder... mehr
Leider geht es nicht ohne. Der Behandlungsvertrag sollte ein Muss sein vor jeder Erstbehandlung und schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Sie beinhaltet die wichtigsten Vereinbarungen über die auszuführenden Tätigkeiten. Sie ist somit ein wichtiges Bindeglied gegenüber möglichen Regressforderungen Ihrer Kunden/Patienten. Die Vereinbarung muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, aber schriftlich hat es für beide Seiten eine höhere Beweiskraft.
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